DSGVO Videoüberwachung
Inhalt:
gem. Art 30 DSGVO für Videoüberwachungen
Zweck:
Verschlüsselte Videoüberwachung zum Zweck des Eigenschutzes (Schutz des Eigentums der Organisation sowie der Mitarbeiter) und des Verantwortungsschutzes (Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung gegenüber Kunden etc.) sowie zum Zweck der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, soweit hiervon der Aufgabenbereich des Verantwortlichen betroffen ist, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall.
Betroffene Personen:
Personen, welche sich im Videoüberwachten Bereich aufhalten, im Rahmen der Videoüberwachung aufgenommene Personen, welche im Anlassfall identifiziert werden.
Datenkategorien:
Bilddaten der betroffenen Personen
Ort der Aufzeichnung
Zeit der Aufzeichnung
Identität der betroffenen Personen (soweit erkennbar)
Rolle der betreffenden Person(en). z.B.: handelnde Person, Zeuge, betroffene Person, etc.
Identität des Verantwortlichen
Hotel Schönruh GmbH
GF Manuel Krupik
Zweck und Rechtsgrundlage
Berechtigte Interessen, die verfolgt werden
Speicherdauer 72 Stunden (im Anlassfall während der Dauer des Verfahrens)
Hinweis auf weitere Informationen gem. Art 13 DSGVO